Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

REG_2019_787 · über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

(1)Diese Verordnung enthält Vorschriften für: — die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen sowie für den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen; — Ethylalkohol und Destillate, die bei der Herstellung von alkoholischen Getränken verwendet werden; und — die Verwendung rechtlich vorgeschriebener Bezeichnungen von Spirituosen in der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln als Spirituosen.
(2)Diese Verordnung gilt für Erzeugnisse gemäß Absatz 1, die in der Union vermarktet werden, unabhängig davon, ob sie in der Union oder in Drittländern hergestellt wurden, sowie für die in der Union für den Export hergestellten Erzeugnisse.
(3)Für den Schutz geografischer Angaben gilt Kapitel III dieser Verordnung auch für Waren, die in das Zollgebiet der Union verbracht, dort jedoch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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