ErwGr. 12

REG_2019_787 · über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

Soweit in dieser Verordnung nicht anders geregelt, gilt die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) für die Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich angesichts der Bedeutung und Komplexität des Spirituosensektors, in dieser Verordnung spezifische Vorschriften für die Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die über die allgemeinen Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hinausgehen, festzulegen. Mit diesen spezifischen Vorschriften sollte auch einem Missbrauch des Begriffs „Spirituose“ und der rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen von Spirituosen im Hinblick auf Erzeugnisse, die den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Begriffsbestimmungen und Anforderungen nicht entsprechen, vorgebeugt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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