ErwGr. 1

REG_2019_796 · über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen

Am 18. Oktober 2018 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er dazu aufforderte, die Arbeit an der Fähigkeit, mit restriktiven Maßnahmen der Union auf Cyberangriffe zu reagieren und diese zu verhindern, anknüpfend an die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Juni 2017 voranzubringen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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