ErwGr. 7

REG_2019_801 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verwendung von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) für bestimmte frische Obstsorten

Am 10. November 2017 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung der Sicherheit von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 471) als Lebensmittelzusatzstoffe (3). Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Festlegung einer in Zahlen ausgedrückten unbedenklichen Aufnahmemenge nicht erforderlich ist und dass der Lebensmittelzusatzstoff Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) für die berichteten Verwendungen und Verwendungsmengen unbedenklich ist. Eine derartige Schlussfolgerung wird bei Stoffen gezogen, die ein sehr geringes Sicherheitsrisiko darstellen, und nur dann, wenn ausreichend Informationen sowohl für die Exposition als auch die Toxizität vorliegen und es eine geringe Wahrscheinlichkeit von schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen in Verwendungsmengen gibt, die bei Tieren kein ernährungsphysiologisches Ungleichgewicht auslösen (4). Die Behörde empfahl jedoch einige Änderungen der EU-Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471). Im Rahmen des allgemeinen Ansatzes hinsichtlich der Stellungnahmen der Behörde, in denen einige Bedenken geäußert wurden (5), greift die Kommission diese Empfehlungen getrennt auf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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