ErwGr. 21

REG_2019_816 · zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Drittstaatsangehörige sollten das Recht haben, schriftliche Auskunft über die eigenen Strafregisterinformationen gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, in dem sie die Bereitstellung solcher Informationen beantragen, und gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI zu erhalten. Bevor der betreffende Mitgliedstaat diese Auskunft einem Drittstaatsangehörigen erteilt, sollte er das ECRIS-TCN abfragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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