ErwGr. 7

REG_2019_816 · zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Zur Abhilfe sollte ein System eingerichtet werden, mit dem die Zentralbehörde eines Mitgliedstaats umgehend und effizient feststellen kann, welche anderen Mitgliedstaaten über Strafregisterinformationen zu einem Drittstaatsangehörigen (TCN — third country national) verfügen (, im Folgenden „ECRIS-TCN“). Anschließend könnte auf den bestehenden ECRIS-Rahmen zurückgegriffen werden, um die betreffenden Mitgliedstaaten gemäß dem Rahmenbeschluss 2009/315/JI um die Strafregisterinformationen zu ersuchen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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