ErwGr. 23

REG_2019_817 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates

Ein neuer Datenverarbeitungsvorgang, der darin besteht, dass derartige Daten anstatt in den einzelnen separaten Systemen im CIR gespeichert werden, ist erforderlich, um eine genauere Identifizierung durch den automatischen Ver- und Abgleich solcher Daten zu ermöglichen. Die Tatsache, dass die Identitäts-, die Reisedokumenten- und die biometrischen Daten im CIR gespeichert werden, sollte die Datenverarbeitung für die Zwecke des EES, des VIS, des ETIAS, von Eurodac oder des ECRIS-TCN in keiner Weise behindern, da der CIR eine neue gemeinsame Komponente dieser zugrunde liegenden Systeme darstellen sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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