ErwGr. 69

REG_2019_817 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates

Die verbleibenden Mittel, die nach der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (20) für intelligente Grenzen vorgesehen sind, sollten gemäß Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 neu zugewiesen und auf diese Verordnung übertragen werden, um die Kosten der Entwicklung der Interoperabilitätskomponenten zu decken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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