Art. 22 – Abfrage des gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten zu Zwecken der Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten

REG_2019_818 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816

(1)Gibt es in einem konkreten Einzelfall vernünftige Gründe dafür, dass die Abfrage der EU-Informationssysteme zur Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten beitragen kann, insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass der Verdächtige, Täter oder das Opfer einer terroristischen Straftat oder sonstiger schwerer Straftaten eine Person ist, die in Eurodac gespeichert ist, können die benannten Behörden und Europol den CIR abfragen, um in Erfahrung zu bringen, ob in Eurodac Daten zu einer spezifischen Person gespeichert sind.
(2)Falls die Abfrage im CIR ergibt, dass in Eurodac Daten zu der betreffenden Person gespeichert sind, zeigt der CIR den benannten Behörden und Europol durch einen Verweis nach Artikel 18 Absatz 2 an, dass in Eurodac übereinstimmende Daten gespeichert sind. Alle vom CIR ausgegebenen Antworten müssen so beschaffen sein, dass die Sicherheit der Daten nicht gefährdet wird. Die Antwort, aus der hervorgeht, dass Daten zu dieser Person in Eurodac gespeichert sind, darf ausschließlich für die Zwecke der Übermittlung eines Antrags auf uneingeschränkten Zugang vorbehaltlich der Bedingungen und Verfahren, die in dem einschlägigen Rechtsinstrument festgelegt sind, verwendet werden. Bei einer Übereinstimmung oder mehreren Übereinstimmungen stellt die benannte Behörde oder Europol einen Antrag auf uneingeschränkten Zugang zu mindestens einem der Informationssysteme, aus dem eine Übereinstimmung generiert wurde. Wenn ein solcher uneingeschränkter Zugang ausnahmsweise nicht beantragt wird, verzeichnet die benannte Behörde die Begründung für die Nichtbeantragung, die in der nationalen Datei rückverfolgbar sein muss. Europol verzeichnet die Begründung in der entsprechenden Datei.
(3)Der vollständige Zugang zu den im Eurodac gespeicherten Daten, welche für die Zwecke der Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer Straftaten oder sonstiger schwerer Straftaten erforderlich sind, unterliegt weiterhin den Bedingungen und Verfahren, die im entsprechenden Rechtsinstrument festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 22 REG_2019_818 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 22 REG_2019_818 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.