ErwGr. 1

REG_2019_818 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung „Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit“ vom 6. April 2016 darauf hingewiesen, dass die Datenverwaltungsarchitektur der Union im Bereich der Grenzkontrolle und der Sicherheit verbessert werden muss. Durch die Mitteilung wurde ein Prozess eingeleitet, durch den die Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen für die Bereiche Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung hergestellt werden soll, um die strukturellen, die Arbeit der nationalen Behörden behindernden Mängel dieser Systeme zu beheben und sicherzustellen, dass Grenzschutzbeamten, Zollbehörden, Polizeibediensteten und Justizbehörden die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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