ErwGr. 11

REG_2019_833 · mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1627 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2115/2005 und (EG) Nr. 1386/2007 des Rates

Die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, ICCAT) hat im November 2018 die Empfehlung 18-02 angenommen, mit der ein Managementplan für Roten Thun eingeführt wird, der am 21. Juni 2019 in Kraft treten wird. Durch die Empfehlung 18-02 wird die Empfehlung 17-07 zur Änderung der Empfehlung 14-04 zur Einführung eines Wiederauffüllungsplans für Roten Thun, die im Wege der Verordnung (EU) 2016/1627 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) in Unionsrecht umgesetzt wurde, aufgehoben werden. Die Bestimmungen in der Empfehlung 18-02 sind flexibler als die in der Verordnung (EU) 2016/1627 umgesetzten Bestimmungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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