ErwGr. 2

REG_2019_834 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister

Die Vereinfachung bestimmter unter die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 fallender Bereiche und eine verhältnismäßigere Herangehensweise an diese Bereiche stehen im Einklang mit dem Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung, bei dem die Notwendigkeit im Vordergrund steht, Kosten zu senken und Vereinfachungen vorzunehmen, damit die Ziele der Unionsmaßnahmen möglichst effizient erreicht werden, und das insbesondere auf den Abbau des Regelungs- und Verwaltungsaufwands abzielt. Durch diese Vereinfachung und eine verhältnismäßigere Herangehensweise sollten jedoch die übergeordneten Ziele der Förderung der Finanzstabilität und der Begrenzung von Systemrisiken im Einklang mit der Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G20 bei ihrem Gipfeltreffen vom 26. September 2009 in Pittsburgh unberührt bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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