Art. 414 – Einhaltung der Liquiditätsanforderungen

REG_2019_876 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Ein Institut, das die in Artikel 412 oder in Artikel 413 Absatz 1 festgelegten Anforderungen, einschließlich in Stressphasen, nicht erfüllt oder nicht zu erfüllen erwartet, zeigt dies den zuständigen Behörden unverzüglich an und legt den zuständigen Behörden unverzüglich einen Plan für die zeitnahe Wiedereinhaltung der Anforderungen des Artikels 412 oder, je nach Anwendbarkeit, des Artikels 413 Absatz 1 vor. Bis das Institut die einschlägigen Bestimmungen wieder einhält, meldet es täglich zum Ende des Geschäftstags die in Titel III, in Titel IV, im Durchführungsrechtsakt nach Artikel 415 Absatz 3 oder Absatz 3a oder im delegierten Rechtsakt nach Artikel 460 Absatz 1, je nach Anwendbarkeit, genannten Positionen, es sei denn, die zuständige Behörde erlaubt weniger häufige Meldungen und eine längere Meldefrist. Die zuständigen Behörden geben eine solche Erlaubnis nur auf der Grundlage der individuellen Situation eines Instituts und unter Berücksichtigung des Umfangs und der Komplexität seiner Tätigkeiten. Die zuständigen Behörden überwachen die Umsetzung des Plans zur Wiedereinhaltung der Anforderungen und schreiben eine schnellere Wiedereinhaltung vor, falls angebracht.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 414 REG_2019_876 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 414 REG_2019_876 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.