ErwGr. 30

REG_2019_942 · zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

Um dafür zu sorgen, dass der Rahmen von ACER effizient und mit dem anderer dezentraler Agenturen kohärent ist, sollten die für ACER geltenden Bestimmungen an das zwischen Europäischem Parlament, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission vereinbarte gemeinsame Konzept zu den dezentralen Agenturen (13) (im Folgenden „Gemeinsames Konzept“) angeglichen werden. Soweit erforderlich sollte die Struktur von ACER jedoch an die spezifischen Bedürfnisse der Regulierung im Energiebereich angepasst sein. Insbesondere muss der spezifischen Rolle der Regulierungsbehörden in vollem Umfang Rechnung getragen und ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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