ErwGr. 4

REG_2019_942 · zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

Die Erfahrungen mit der Umsetzung des Binnenmarktes haben gezeigt, dass unkoordinierte nationale Maßnahmen schwerwiegende Probleme für den Markt verursachen können, insbesondere in eng miteinander verbundenen Gebieten, in denen Entscheidungen der Mitgliedstaaten häufig konkrete Auswirkungen auf ihre Nachbarn haben. Die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre unabhängigen Regulierungsbehörden müssen bei regulatorischen Maßnahmen mit grenzüberschreitender Wirkung zusammenarbeiten, damit sich der Elektrizitätsbinnenmarkt positiv auf das Wohl der Verbraucher, die Versorgungssicherheit und die Dekarbonisierung auswirken kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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