ErwGr. 1

REG_2019_952 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019–2024)

Am 19. Dezember 2006 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2027/2006 (1) an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2) (im Folgenden „Abkommen“) abgeschlossen wurde. Das Abkommen trat am 30. März 2007 in Kraft, wurde stillschweigend verlängert und ist noch immer in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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