Art. 1

REG_2020_1000 · zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen

Die Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 wird wie folgt berichtigt:
1.Artikel 1 Absatz 2 wird wie folgt berichtigt: a) Buchstabe g erhält folgende Fassung: „g) einen Wärmetauscher und eine Wärmepumpe beinhalten, die zur Wärmerückgewinnung bestimmt ist oder eine Wärmeübertragung oder -entnahme über die des Wärmerückgewinnungssystems hinaus, mit Ausnahme der Wärmeübertragung zum Frostschutz oder zum Abtauen, ermöglicht;“; b) (betrifft nicht die deutsche Fassung);
2.(betrifft nicht die deutsche Fassung);
3.(betrifft nicht die deutsche Fassung);
4.(betrifft nicht die deutsche Fassung).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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