ErwGr. 5

REG_2020_1085 · zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Im Zusammenhang mit der Nichterneuerung der Genehmigung für Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) Erklärungen bezüglich der Bewertung des Risikos dieser beiden Wirkstoffe für die menschliche Gesundheit (4) (5). In diesen Erklärungen bestätigte die Behörde die Entwicklungsneurotoxizität beider Wirkstoffe für Kinder; des Weiteren konnte sie ein genotoxisches Potenzial infolge der ernährungsbedingten Exposition gegenüber Rückständen der beiden Stoffe nicht ausschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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