Art. 1

REG_2020_1108 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454 in Bezug auf den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Die Verordnung (EU) 2017/2454 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 1 Nummer 7 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a erhält die Überschrift von Abschnitt 2 folgende Fassung: „ Vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2021 anwendbare Vorschriften “; b) Buchstabe b wird wie folgt geändert: i) Die Überschrift von Abschnitt 3 erhält folgende Fassung: „ Ab dem 1. Juli 2021 anwendbare Vorschriften “; ii) Artikel 47a erhält folgende Fassung: „ Artikel 47a Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten ab dem 1. Juli 2021.“
2.Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Sie gilt ab dem 1. Juli 2021.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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