ErwGr. 3

REG_2020_1108 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2454 in Bezug auf den Geltungsbeginn als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den COVID-19-Ausbruch zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite. Am 11. März 2020 erklärte die WHO den COVID-19-Ausbruch zur Pandemie. Alle Mitgliedstaaten sind von der COVID-19-Pandemie betroffen. Aufgrund des besorgniserregenden Anstiegs der Fallzahlen und des Mangels an unmittelbar zur Verfügung stehenden wirksamen Mitteln zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie haben zahlreiche Mitgliedstaaten den nationalen Notstand ausgerufen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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