ErwGr. 1

REG_2020_1429 · zur Festlegung von Maßnahmen für einen nachhaltigen Eisenbahnmarkt in Anbetracht des COVID-19-Ausbruchs

Der COVID-19-Ausbruch hat zu einem starken Rückgang der Nachfrage nach Eisenbahnverkehrsdiensten geführt. Dies hatte schwerwiegende Auswirkungen auf Eisenbahnunternehmen. Die Auswirkungen haben sich bereits seit dem 1. März 2020 bemerkbar gemacht und werden noch mindestens bis zum 31. Dezember 2020 andauern. Die Umstände im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch entziehen sich dem Einfluss der Eisenbahnunternehmen, die mit erheblichen Liquiditätsproblemen, beträchtlichen Einbußen und in einigen Fällen mit dem Risiko der Insolvenz zu kämpfen haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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