ErwGr. 4

REG_2020_1485 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2236 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2020

Bei der Schätzung des Ausgangswerts für die Verringerung des Fischereiaufwands bemerkte Spanien bei Fangreisen mit einer Dauer von mehr als einem Tag einen Fehler bei der technischen Berechnung zur Aufteilung von Fangtagen zwischen der Küstenfischerei und der Hochseefischerei.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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