ErwGr. 36

REG_2020_1503 · über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937

Im Interesse der Transparenz für Anleger hinsichtlich der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sollte die gemäß Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA) ein aktuelles öffentliches Verzeichnis aller gemäß dieser Verordnung zugelassenen Schwarmfinanzierungsdienstleister führen. Dieses Verzeichnis sollte Informationen über alle in der Union betriebenen Schwarmfinanzierungsplattformen beinhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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