ErwGr. 61

REG_2020_1503 · über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937

Im Interesse eines effizienten Beaufsichtigungs- und Zulassungsverfahrens sollten die Mitgliedstaaten die Aufgaben und Funktionen festlegen, die gemäß dieser Verordnung von den zuständigen Behörden wahrzunehmen sind. Um eine wirksame grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit zu erleichtern, sollte jeder Mitgliedstaat eine einzige Anlaufstelle für die Kommunikation mit der ESMA und den zuständigen Behörden in der Union benennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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