ErwGr. 10

REG_2020_1682 · zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Da in der Stellungnahme des SCCS die Stoffe HEMA und Di-HEMA-TMHDC in Nagelmitteln nur als sicher gelten, wenn sie auf der Nagelplatte aufgetragen werden, und da unter „normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung“ die Möglichkeit der Anwendung auf der Haut neben der Nagelplatte berücksichtigt werden sollte, besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit durch die Verwendung von HEMA und Di-HEMA-TMHDC in Nagelmitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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