ErwGr. 4

REG_2020_1682 · zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) kam in seiner Stellungnahme vom 21./22. Juni 2018 (2) zu dem Schluss‚ dass „HEMA und Di-HEMA-TMHDC bei angemessener Anwendung auf die Nagelplatte (…) als Teil eines künstlichen Nagelmodellierungssystems kein Risiko einer Sensibilisierung darstellen dürften, sofern ihre Verwendung auf die Nagelplatte beschränkt ist und der Kontakt mit der angrenzenden Haut vermieden wird“. Der SCCS kam ferner zu dem Schluss, dass „sowohl HEMA als auch Di-HEMA-TMHDC leichte bis mittelgradige Sensibilisatoren sind und unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen das Risiko einer Sensibilisierung aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung der Mittel, einer unsachgemäß durchgeführten Anwendung oder einer unbeabsichtigten Kontamination der an die Nägel angrenzenden Haut bergen“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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