ErwGr. 5

REG_2020_1694 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hinsichtlich besonderer Maßnahmen für Fahrzeuge der Klasse L aus einer auslaufenden Serie als Antwort auf die COVID-19-Pandemie

Um sicherzustellen, dass diese besonderen Maßnahmen für auslaufende Serien nur auf Fahrzeuge angewendet werden, die sich zum Zeitpunkt der nationalen Abriegelungen bereits im Lagerbestand befanden, sollte die Zahl der Fahrzeuge, für die diese besonderen Maßnahmen für auslaufende Serien gelten, die Zahl der Euro-4-Fahrzeuge der Klasse L, die sich am 15. März 2020 im Lagerbestand befanden, nicht übersteigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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