ErwGr. 1

REG_2020_1720 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Einfuhr von Heimtierfutter aus Georgien

In der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission (2) sind Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegt, u. a. die Hygiene- und Tiergesundheitsbedingungen für die Einfuhr von Heimtierfutter. Die Anforderungen für die Einfuhr von Heimtierfutter, einschließlich Kauspielzeug, in die Union und für die Durchfuhr durch die Union sind in Anhang XIV der genannten Verordnung, einschließlich der Liste der Drittländer, festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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