ErwGr. 28

REG_2020_2081 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up

Die Kommission stimmt mit dem RAC und dem SEAC darin überein, dass die Beschränkung nicht für gasförmige Stoffe außer Formaldehyd gelten sollte, da diese in für Tätowierungszwecke verwendeten Gemischen in diesem Zustand nicht vorhanden sein dürften.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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