ErwGr. 10

REG_2020_2093 · zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027

Zur weiteren Verbesserung der Flexibilität bedarf es folgender nicht-thematischer besonderer Instrumente: des Instruments für einen einzigen Spielraum und des Flexibilitätsinstruments. Das Instrument für einen einzigen Spielraum sollte es ermöglichen, die im Rahmen der Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen beziehungsweise der Mittel für Zahlungen verfügbaren Spielräume zwischen den Haushaltsjahren und — im Falle der Mittel für Verpflichtungen — zwischen den MFR-Rubriken zu verlagern, ohne dass dabei die Gesamtbeträge der MFR-Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen für den gesamten Zeitraum des MFR überschritten werden. Das Flexibilitätsinstrument sollte die Finanzierung spezifischer unvorhergesehener Ausgaben für ein bestimmtes Haushaltsjahr ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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