ErwGr. 12

REG_2020_2094 · zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise

Angesichts der Bedeutung, die der Verwendung der Beträge in den ersten Jahren der Durchführung des Instruments zukommt, ist es angezeigt, die bei der Durchführung des Instruments erzielten Fortschritte und die Verwendung der zugewiesenen Unterstützung gemäß dieser Verordnung zu überprüfen. Zu diesem Zwecke sollte die Kommission bis zum 31. Oktober 2022 einen Bericht erstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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