ErwGr. 3

REG_2020_2170 · über die Anwendung von Zollkontingenten der Union und anderen Einfuhrkontingenten

Artikel 13 Absatz 1 des Protokolls sieht vor, dass ungeachtet anderer Bestimmungen des Protokolls jede Bezugnahme auf das Zollgebiet der Union in den anwendbaren Bestimmungen des Protokolls oder in den Bestimmungen des Unionsrechts, die durch das Protokoll für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gelten, so zu verstehen ist, dass sie auch das Landgebiet Nordirlands einschließt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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