ErwGr. 1

REG_2020_2220 · mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022

Die Legislativvorschläge der Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 zielen darauf ab, den starken Unionsrahmen zu schaffen, der unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass die GAP eine gemeinsame Politik mit gleichen Wettbewerbsbedingungen bleibt, und der gleichzeitig den Mitgliedstaaten mehr Verantwortung dafür überlässt, wie sie die Ziele erreichen und die vorgegebenen Zielwerte einhalten. Daher müssen die Mitgliedstaaten GAP-Strategiepläne erstellen und sie nach der Genehmigung durch die Kommission umsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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