ErwGr. 31

REG_2020_2220 · mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022

In Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ist eine lineare Anpassung des Wertes der Zahlungsansprüche vorgesehen, wenn sich die Obergrenze für die Basisprämienregelung infolge bestimmter Beschlüsse des Mitgliedstaats, die sich auf die Obergrenze für die Basisprämienregelung auswirken, gegenüber dem Vorjahr ändert. Durch die Ausweitung der in Anhang II der genannten Verordnung festgesetzten nationalen Obergrenzen auf die Zeit nach dem Kalenderjahr 2020 und die ab diesem Zeitpunkt möglichen jährlichen Änderungen kann sich die Obergrenze für die Basisprämienregelung ändern. Damit die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 22 Absatz 4 der genannten Verordnung gewährleisten können, dass der Gesamtwert der Zahlungsansprüche und der Reserven gleich der Obergrenze für die Basisprämienregelung ist, ist es daher angezeigt, eine lineare Anpassung vorzusehen, um auf die verlängerte Anwendung oder Änderungen des Anhangs II der genannten Verordnung während des Übergangszeitraums reagieren zu können. Um den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen, erscheint es zudem angezeigt, ihnen die Möglichkeit zu geben, den Wert der Zahlungsansprüche oder der Reserve anzupassen, gegebenenfalls auch mit unterschiedlichen Anpassungssätzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 31 REG_2020_2220 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 31 REG_2020_2220 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.