ErwGr. 2

REG_2020_2223 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung

Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union führt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (im Folgenden „Amt“) Verwaltungsuntersuchungen über Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung und über Straftaten durch. Es kann nach Abschluss seiner Untersuchungen Empfehlungen für justizielle Empfehlungen der nationalen Strafverfolgungsbehörden abgeben, um diesen zu ermöglichen, in den Mitgliedstaaten Anklagen zu erheben und Strafverfahren einzuleiten. In den sich an der EUStA beteiligenden Mitgliedstaaten wird das Amt Fälle mit Verdacht auf Vorliegen einer Straftat der EUStA melden und mit der EUStA bei deren Ermittlungen zusammenarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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