ErwGr. 20

REG_2020_2223 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung

Daher ist es angebracht zu präzisieren, in welchen Fällen bei laufenden Untersuchungen des Amtes nationales Recht zu gelten hat, ohne dass die Befugnisse des Amtes oder die Wirkungsweise der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 in Bezug auf die Mitgliedstaaten geändert werden, wodurch das unlängst ergangene Urteil des Gerichtshofes vom 3. Mai 2018 in der Rechtssache T-48/16, Sigma Orionis SA gegen Europäische Kommission (8) widergespiegelt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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