ErwGr. 39

REG_2020_2223 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung

Es sollte präzisiert werden, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einschließlich der für die Betrugsbekämpfung zuständigen Koordinierungsstellen, wenn sie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union mit dem Amt oder anderen zuständigen Behörden zusammenarbeiten, weiterhin an nationales Recht gebunden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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