ErwGr. 5

REG_2020_268 · zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Sorbinsäure (E 200) in flüssigen Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern

Sorbinsäure (E 200) wird als Konservierungsstoff in Farbstoffzubereitungen verwendet. Der Antragsteller hat nachgewiesen, dass die derzeit zugelassene Höchstmenge (1 500 mg/kg) an Sorbinsäure (E 200) in Farbstoffzubereitungen nicht ausreicht, um durchgängig die angemessene Konservierung und folglich die mikrobiologische Sicherheit flüssiger Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern zu gewährleisten. Dies liegt daran, dass in den Zubereitungen Lebensmittelfarbstoffe natürlichen Ursprungs verwendet werden, die nicht steril sind, und an der erforderlichen Haltbarkeit eines solchen Saisonprodukts. In dem Antrag wird dargelegt, dass die für die beabsichtigte technologische Funktion notwendige Menge an Sorbinsäure (E 200) 2 500 mg/kg in den Farbstoffzubereitungen beträgt. Die vom Antragsteller durchgeführten Tests zeigen, dass die Migration von Sorbinsäure (E 200) von der Schale des Eis in den essbaren Teil des Eis bei normaler Verwendung (Färben von unbeschädigten bis leicht beschädigten Eiern) unter der Nachweisgrenze von 5 mg/kg liegt. Somit würde die beantragte größere Menge an Sorbinsäure (E 200) in flüssigen Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern nicht zu einer höheren Exposition der Verbraucher gegenüber Sorbinsäure (E 200) führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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