ErwGr. 3

REG_2020_271 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026)

Durch das partnerschaftliche Abkommen wird das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (1) aufgehoben, das am 2. November 2007 für eine Laufzeit von sechs Jahren in Kraft trat und stillschweigend verlängert wurde und daher noch in Kraft ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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