ErwGr. 11

REG_2020_354 · zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG

Da es keine Sicherheitsgründe gibt, die eine sofortige Anwendung der neuen allgemeinen Bestimmungen und des aktualisierten Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke erfordern, sollten Übergangsmaßnahmen vorgesehen werden, um eine unnötige Beeinträchtigung des Handels und unnötigen Verwaltungsaufwand für die Beteiligten zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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