ErwGr. 4

REG_2020_354 · zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG

Mit den Artikeln 11 bis 17 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 wurden neue Grundsätze und Vorschriften für das Inverkehrbringen von Futtermitteln, einschließlich der Kennzeichnung, festgelegt. Daher waren mehrere Einträge im Verzeichnis der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke in Anhang I Teil B der Richtlinie 2008/38/EG überholt, was teilweise auf die mangelhaften und zu allgemeinen Beschreibungen in der Spalte „Wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale“ zurückzuführen ist. Bei solchen Einträgen war es für die Kontrollbehörden sehr schwierig, die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 zu überprüfen, einschließlich der Frage, ob die spezifische Zusammensetzung des betreffenden Futtermittels den jeweils vorgesehenen besonderen Ernährungszweck erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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