ErwGr. 7

REG_2020_459 · zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft

Zeitnischen auf koordinierten Flughäfen sind eine wertvolle wirtschaftliche Ressource. Trotz des allgemeinen Rückgangs des Luftverkehrs sollte die Annullierung von Luftverkehrsdiensten jedoch andere Luftfahrtunternehmen nicht daran hindern, diese Zeitnischen vorübergehend zu nutzen, ohne dass sich daraus angestammte Rechte ableiten lassen. Daher sollten Zeitnischen, die von dem Luftfahrtunternehmen, dem sie zugewiesen wurden, nicht genutzt werden, unverzüglich an den Koordinator zurückgegeben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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