ErwGr. 3

REG_2020_488 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

In der Resolution 2511 (2020) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wird hervorgehoben, wie wichtig es sei, die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu erleichtern. Zudem wird in der Resolution 2511 (2020) festgelegt, dass der Ausschuss gemäß Ziffer 19 der Resolution 2140 (2014) des VN-Sicherheitsrates Maßnahmen genehmigen kann, die zur Erleichterung der Arbeit der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen in Jemen oder zu jedem anderen mit den Zielen der Resolutionen 2140 (2014) und 2216 (2015) des VN-Sicherheitsrates vereinbaren Zweck erforderlich sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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