ErwGr. 2

REG_2020_533 · über die Verlängerung der Fristen für die Meldung statistischer Daten (EZB/2020/23)

Daher ist es gegebenenfalls erforderlich, die Fristen für die Meldung bestimmter statistischer Daten für einen bestimmten Zeitraum zu verlängern. Die Entscheidung darüber sollte zügig und in effizienter Weise erfolgen, damit sie wirksam ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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