Art. 1 – Änderungen

REG_2020_605 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2020/22)

Die Verordnung (EU) 2015/534 (EZB/2015/13) wird wie folgt geändert:
1.Anhang I mit der Überschrift „Vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen“ wird entsprechend dem Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
2.Anhang II mit der Überschrift „Weiter vereinfachte Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen“ wird entsprechend dem Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
3.Anhang IV mit der Überschrift „‚FINREP-Datenpunkte‘ bei Anwendung der IFRS oder von mit den IFRS kompatiblen nationalen GAAP“ erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
4.Anhang V mit der Überschrift „‚FINREP-Datenpunkte‘ gemäß den nationalen Rechnungslegungsrahmen“ erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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