Art. 2 – Komplementarität des Instruments

REG_2020_672 · zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) im Anschluss an den COVID‐19‐Ausbruch

Das Instrument soll die nationalen Maßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten ergänzen, indem die Mitgliedstaaten durch finanziellen Beistand dabei unterstützt werden, den unvermittelten und heftigen Anstieg ihrer tatsächlichen und möglicherweise auch ihrer geplanten öffentlichen Ausgaben zur Abmilderung der unmittelbaren wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitsbezogenen Auswirkungen der durch den COVID‐19‐Ausbruch bedingten Ausnahmesituation zu bewältigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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