ErwGr. 14

REG_2020_762 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der mikrobiologischen Normen für rohes Heimtierfutter, der Anforderungen an zugelassene Betriebe, der technischen Parameter für die alternative Methode der Brookes-Vergasung und der Hydrolyse ausgeschmolzener Fette sowie der Ausfuhren von verarbeiteter Gülle, bestimmtem Blut, bestimmten Blutprodukten und Zwischenerzeugnissen

In Anhang XIV Kapitel V sind Vorschriften für die Ausfuhr von verarbeiteter Gülle festgelegt. Nach der Überarbeitung der Anforderungen für die Ausfuhr organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel aus Materialien der Kategorie 3 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) ist es notwendig, die Vorschriften für die Ausfuhr verarbeiteter Gülle an die oben genannten neuen Anforderungen anzupassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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