ErwGr. 5

REG_2020_762 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der mikrobiologischen Normen für rohes Heimtierfutter, der Anforderungen an zugelassene Betriebe, der technischen Parameter für die alternative Methode der Brookes-Vergasung und der Hydrolyse ausgeschmolzener Fette sowie der Ausfuhren von verarbeiteter Gülle, bestimmtem Blut, bestimmten Blutprodukten und Zwischenerzeugnissen

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte durch eine Definition des „Prozesshygienekriteriums“ ergänzt werden, damit in deren Anhang XIII Kapitel II Nummer 6 die aktuelle Produktnorm auf Grundlage der Enterobakterien-Zählung durch Werte für die erforderliche Anzahl von Proben und die Grenzwerte für Enterobakterien als Kriterium für die akzeptable Funktionsweise des Herstellungsprozesses ersetzt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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