ErwGr. 8

REG_2020_851 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz

Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) bietet einen Bezugsrahmen für europäische Statistiken über Wanderung und internationalen Schutz. Insbesondere verpflichtet diese die Mitgliedstaaten dazu, die Grundsätze der fachlichen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Zuverlässigkeit, statistischen Geheimhaltung und Kostenwirksamkeit sowie die Qualitätskriterien der genannten Verordnung einzuhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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