ErwGr. 3

REG_2020_972 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen

Zunächst sollte die Kommission die Geltungsdauer von Beihilfevorschriften, die andernfalls Ende 2020 auslaufen würden, verlängern. Anschließend sollte die Kommission diese Vorschriften zusammen mit den anderen im Rahmen der Initiative zur Modernisierung des Beihilferechts verabschiedeten Beihilfevorschriften im Einklang mit ihren Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung (4) bewerten. Die Kommission hat die Bewertung dieser Vorschriften am 7. Januar 2019 in Form einer sogenannten „Eignungsprüfung“ eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal (5) und der Digitalen Agenda für Europa hat die Kommission bereits ihre Absicht bekundet, bis Ende 2021 eine Reihe von Leitlinien zu überarbeiten. Auf dieser Grundlage wird die Kommission entscheiden, ob sie die Geltungsdauer der Vorschriften erneut verlängert oder die Vorschriften aktualisiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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